War da was? Seine kanadische Vergangenheit ist Ted Cruz eher unangenehm.

Als erster Republikaner hat Ted Cruz seine Kandidatur für das Präsidentenamt bei den Wahlen 2016 bekanntgegeben. Via Twitter veröffentlichte der texanische Senator eine kurze Botschaft und ein erstes Kampagnenvideo.

Der 44-Jährige sagte, er wolle den Respekt der Wähler verdienen. Nun drängt sich eine Frage auf: Darf der Erzkonservative überhaupt antreten? Schließlich wurde Cruz am 22. Dezember 1970 im kanadischen Calgary geboren. Sein Vater arbeitete dort für die Ölindustrie. Der US-Verfassung zufolge muss ein Präsidentschaftskandidat jedoch ein “Bürger von Geburt an” sein.

Für Cruz stellt sein Geburtsort kein politisches Problem da. Bereits 2013 sagte er zur Tageszeitung „The Dallas Morning News“, dass er gar nicht gewusst habe, eine kanadische Staatsbürgerschaft zu haben. Vorsichtshalber gab er diese im vergangenen Jahr zurück.

Der Tea-Party-Liebling, dessen vollständiger Name Rafael Edward Cruz lautet, wuchs in Texas auf, erlangte seinen College-Abschluss in Princeton und studierte anschließend Jura in Harvard. Cruz leitet die Berechtigung für seine Kandidatur vor allem von seiner in Amerika geborenen Mutter ab.

Aus rechtlicher Sicht ist Cruz‘ Kandidatur wohl nicht zu beanstanden. Gibt es trotzdem einen Rest Unsicherheit? Ja, den gibt es. Denn der US-Verfassung zufolge muss jeder Kandidat für das Präsidentenamt 35 Jahre alt, seit 14 Jahren in den Vereinigten Staaten wohnhaft und ein „natural born citizen“ sein, also ein Bürger von Geburt an.

Bereits 2008 war der Geburtsort ein heiß diskutiertes politisches Thema in den USA. Vor allem die – teils von den Konservativen instrumentalisierten – Diskussionen über die Geburtsurkunde des damaligen demokratischen Kandidaten Barack Obama sorgten für erbitterten Streit zwischen den Parteien. Der heutige Staatschef wurde 1961 in Honolulu (Bundesstaat Hawaii) geboren, seine Mutter war US-Bürgerin, sein Vater stammte aus Kenia.

Supreme Court muss noch entscheiden

Auch Obamas damaliger Gegner John McCain musste sich Fragen über seinen Geburtsort gefallen lassen. Der republikanische Senator kam 1936 auf einer US-Militärbasis in der Panamakanalzone zur Welt. Erst eine Senatsresolution stellte im April 2008 fest, dass McCain ein US-Bürger von Geburt an sei und zur Wahl antreten dürfe.

Die damaligen und aktuellen Diskussionen haben einen gemeinsame Kern. Die US-Verfassung gibt nur eine vage Definition eines „natural born citizen“. 2008 einigten sich amerikanische Rechtsexperten deshalb auf Folgendes: Die US-Staatszugehörigkeit muss mit der Geburt erfolgen und darf nicht erst über eine Einbürgerung erlangt werden. Cruz ist dieser Definition zufolge in der Lage, als Präsident zu kandidieren – seiner Mutter sei Dank.

Trotzdem bleiben Zweifel. Und das liegt am Supreme Court. Als letzte Instanz in Verfassungsfragen ist es dem Obersten Gerichtshof überlassen, einen Schlussstrich unter die Diskussion um die US-Staatsbürgerschaft qua Geburt zu ziehen.

Ex-Außenministerin Hillary Clinton, die der „New York Times“ zufolge ihre Kandidatur für die Demokraten im April bekanntgeben will, kann die Debatten sorgenfrei verfolgen. Sie erblickte im Oktober 1947 in Chicago im Bundesstaat Illinois das Licht der Welt.

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